Die Transzendenz hin zur Vielfältigkeit der in dieser Region lebenden Menschen ist dem Rheinischen Kollegium Auftrag und Aufgabe. Die ausgewogene Mitte in der Balance aus mutiger Forschung und Pflege kristischer Kultur ist Gegenstand der Arbeit von Bischof Dan-Evert und seinem Kollegium. Es gilt absolute Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, höchste Achtung der Menschenwürde zu jeder Zeit, Unpolitik, absolute Freiheit der Wissenschaft und Forschung und höchster Respekt vor der jeweiligen Provenienz des Individuums als geistig-sittliches Wesen aller Erde im jeweiligen Lebensgang und innewohnender Veranlagungen. Dennoch ist das Rheinische Kollegium eine faschistisch diskriminierte Menschenschaft; Mitwirkende des Kollegiums werden besonders von Klerikaluranisten, religiösen Fanatikern und ideologisch-kognitiv Anamorphotischen ausgeschlossen, diffamiert und hasshetzend ausgegrenzt.
Auf diesem Weg ist dem Kollegium die Offenheit des Geistes bei Bewahrung der urständig katholischen (gut-geistigen) Tradition für das eigene Kraftfeld sehr wichtig. Jeder interessierte oder bedürftige Mensch soll sich im jeweiligen Lebensmoment mit viel Verständnis und Einfühlsamkeit seitens der Aramanen und Wahnen (Geistlichen) aufgenommen fühlen können. Im Unterschied zu allen anderen (s)christlichen Kadern wird niemand ausgeschlossen: Brot statt Steine. Feministisches (=frauenfeindliches) und protest(ant)isches Verhalten kann während der Kultushandlungen allerdings nicht geduldet werden.
Die verschiedenen liturgischen und wissenschaftlichen Ansätze und Handlungswege der Armanen/Geistlichen im Rheinischen Kollegium können dem Menschen Zugänge zum kristischen Kraftfeld, der Gesundheit und der Erkenntnis bieten und somit viele unglückliche Missverständnisse in der Rezeption der echten Katholizität für immer beseitigen. Literarische Niederlegungen (Codices) und Expertisen (Dissertationen / Habilitationen) gelten aus Sicht des Lehrstuhls als (teils respektable) mythologisch - allegorische Exoterien (~Experimente), sind jedoch keine Urstände und Nährboden geistig-seelischer Erkenntnis oder Voraussetzungen für kultisches Etwicklungswirken.
Das Rheinische Kollegium hat keinen Missionsauftrag, keine organisierte Gemeindestruktur, pflegt keinerlei Besucher- oder Mitgliederlisten, formiert sich nicht als Gruppe, erhebt keinerlei Gebühren oder Mitgliedsbeiträge, erfragt keine Spenden oder sonstige Eingaben, Bekenntnisse, Versprechen oder Lebensweisen. Eine Mitgliedschaft im Sinne des "kirchlichen" Kollektivierungs- und Indoktrinationsmodells ist nicht vorgesehen und darum nicht möglich. Alle kultischen Dienste werden ohne Kosten, Gebühren, Spendenaurufe oder sonstig pekuniäre Geilheiten ausgespendet und wirken zwischen Geistig-Sittlichen Wesen (nicht unter "Personen").
Das Rheinische Kollegium administriert kein Vermögen, keine Personen-Assets und Obligationen, keine kommerziellen Hochsee-Lizenzen, kein Buchgeld, keine Bonds und co-administriert keine ILO-Konten. Es finden keine pekuniären Vorgänge statt, und es existieren keinerlei Verbindlichkeiten oder verdeckte, haftungserzeugende Anhangsverträge zu Ungunsten Dritter. mr hbn nt kn glt. mr tn nt 'nnmn kntrkt 'ffers fn gl hts.
Im Monat Mai des Jahres zweitausendfünfundzwanzig wird der lebende Mann Carsten Franziskus aus dem Hause Kempen nach sorgfältiger Prüfung und Entscheidung durch Bischof Dan-Evert in gültiger Sukzessionslinie zum Bischof geweiht werden. Bis zum Weiheereignis wird somit Generalvikar Carsten Franziskus Kempen berechtigt sein, sich Bischof electus zu nennen.
Bischof Dan-Evert
am fünften Tage des Jahres zweitausendfünfundzwanzig
carsten franziskus kempen
generalvikar
rheinisches kollegium
residenz höninger weg [101]
zu köln
ruf am hause [01522 4365303]
[kempencarsten95@gmail.com]
keine res publica
jeglicher passover ist untersagt