Anerkennst du schließlich die Wahrheit, kannst und willst du nicht mehr zurückkehren in den dumpfen Wahnsinn der abartigen, abgrundtief krankhaften, kriminellen und menschenverachtenden "Kirchen Jesu-Christi". In diesem Textkörper geht es nicht darum, das Kristische als die beste Verfasstheit des "Christentums" oder als beste Fassung irgend einer "Religion" abzugrenzen und zu krönen. Auch besteht nicht die Absicht, jene intellektualisierte Mummenschanz in sich herabzuwürdigen, sondern derlei Sinnlosigkeit zu beschreiben. Niemand ist ausgeschlossen, doch liegt es auf der Hand, daß Hypnotisierte, Debile, Manipulatoren oder Wahnsinnige keinen Zugang zur Kristheit finden können; denn Vernunft, Selbsterkenntnis und Wahrhaftigkeit (=Krist) sind nicht durch Geld, Gold, Tempelmünzen, Körperverstümmelungen, Gebete, Bücher, Hüte, Spritzen, Fernsehen oder akademische Titel zu erreichen.
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Der (neo-)abrahamitische Blut- und Fleischopfer- oder Substitutionskult wird somit vollständig abgelehnt. Folglich wird keiner widersachenden Entität (Satan, Jaldabaoth, der (frei-)evangelische G'tt, El Schaddai, Adonai, Ha Schem, Elohim, Ahriman, Diabolos, Teufel, Baphometh, Jeschua, Demiurg, G, Luzifer, Anu, Archonten, abrahamitische Wüstendämonen) jegliches organisches oder geistig-seelisches Substrat zum Opfer dargeboten (siehe Kristfeier). Bischof Dan-Evert pflegt keinen kultischen Umgang mit Gemeinschaften, welche die Entität El Shaddai (Jihiwi, Yohowo, Jeheve, Yuhuwu) mit dem Dreieinigen Got(t) gleichsetzen. Das derzeit und allgemein als Bibel gehandelte Redaktionswerk kann bestenfalls als allegorische Fiktionsliteratur behandelt werden und repräsentiert nur mangelhaft, größtenteils in pervertierter Form, die Kristheit und ihre Bedeutung für die Männer und Weiber aller Erde. Diese geronnen-überkommene und manipulierte Sammlung von Schriften ist mit Sicherheit nicht das Wort Gottes und aus diesem Grunde nicht Teil der Verkündigung im Kultus. Die im Lichtmahl als Sinnenbilder verwendeten Speisen sind Weizenbrot und Met (Honigwein). Alle Kultushandlungen sind nicht-öffentliche Ereignisse und stehen unter dem Schutze der Privatheit: Keine Res Publica!
Es gibt keinerlei Verbindung zu den Konkordatskirchen, nicht zur Staatskirche (Kirchenvertrags-Sekten), nicht zu sonstigen Bündnissen und auch nicht zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen oder der Ökumene: nicht römisch, nicht evangelisch, nicht protestantisch, nicht freikirchlich, nicht evangelikal, nicht alt-katholisch, nicht christ-katholisch, nicht frei-katholisch, nicht liberal-katholisch, nicht bolschewistisch, nicht jesuitisch, nicht greenpedophile, nicht abrahamitisch, nicht hiram-freimaurerisch, nicht israelitisch, nicht kanaanitisch, nicht mosaisch, nicht samaritanisch, nicht talmudisch, nicht reptiloid, nicht neo-pagan, nicht vegan, nicht transhuman, nicht regenbogisch usw., sondern frei von Betrug, Kriminalität, Faschismus, Masken, Kommunismus, Manipulation, Perversion, Rabulistik, Sex-Propaganda, Lxsms, Gedankenkontrolle, Dogmatik, Ideologie, Feminismus und sonstigen Verbrechen - Krist in uns.
Was bedeutet "Bischof"?
Der Bischof = Fisk ist das Oberhaupt des Kraftfeldes von Geistig-Sittlichen Wesen, die sich der als gutgeistigen ("kat-hol-ischen") Entwickelungsströmung zugehörig fühlen und ihr Denken-Fühlen-Wollen auf ihn als leitende Kraft ausrichten. In der Kristheit ist er nicht der "Stellvertreter" des "Jesus-Christus" (fiktionale Figur des "Christentums"), sondern derjenige, der sich durch seine eigene, forschende und vertrauende Seinsmanifestation als der Älteste, Geist-Sinn-Ergreifer, umfassend heilvoll Handelnder und Lehrbefähigster beweisen kann. Insofern ist er Krist.
Die Wihinei
Jeder Weihestand hat eigene Aufgaben und Ehren. Ein Lehrling durchläuft die Weihestufen (je nach Eignung) sukzessive und ohne Sprünge. Niemand wird ohne den Weg von Tiudisker bis zum Heger in den (geistlichen) Stand der Armanen erhoben. Die Absicht, den Namen des angestrebten Weihestandes zu "gendern" führt zur Aussetzung der avisierten Weihe, bis der Lehrling von seinem Wahnsinn geheilt ist. Die Einkleidung im jeweiligen Stand erfolgt in exklusiver Abstimmung mit dem Bischof und darf unter keinen Umständen ohne Erlaubnis verändert werden. Dadurch können die Tore für Wahnsinnigkeiten und schleichende Unterwanderungsversuche, zumindest auf der grobstofflichen Ebene, verschlossen gehalten werden. Das bedeutet nicht, daß der Wane oder Armane seine Bekleidung nicht verändern darf, sondern daß die kultische Kleidung nicht beliebig und sprunghaft ohne Kenntnis des Bischofs modifiziert wird. Wanen und Armanen ist es verboten, Spenden und sonstige Geldzuwendungen zu empfangen oder für kultische Handlungen jegliche Form von Bezahlung zu verlangen oder anzunehmen. Weder Wanen, noch Armanen erhalten Lohn, Besoldung, Gehalt oder Aufwandsentschädigungen und kommen für sämtliche Kosten der Einkleidung, der Ausbildung im Sinne von Literatur, Reisekosten und ggf. Hotelkosten, eigene (liturgische) Werkzeuge und jegliches Zubehör selbst auf.
Erster Jahreslauf
- [Generalbeichte] Kundgebung
- nur notwendig für Wanen- und Armanendienst
- ggf. Ausleitung von Impositationsgiften nach lege artis
- ggf. Psychotherapie nach lege artis
- [Taufe] Kristung
- Vervollständigung, falls bereits gespendet
- ggf. Reinigung von konfessionsbedingten Schandzeichen
- [Firmung] Kreystung
- Vervollständigung, falls bereits gespendet
- Bruch und Löschung unlauterer Bischofs- oder Priestersiegel
- "Konfirmation" ist keine Firmung
Wanen (Werder)
- Tiudisker
- Mindestalter: 21
- Werdende Tiudisker sind aus Herzensgrund gebeten, auf (weitere) Gentherapien zu verzichten.
- Anderweitig erworbene theologisch-akademische oder sonstig kultische Titel werden vor der Weihe abgelegt. Das Weiterführen jener Titel beendet die Lehre automatisch und verhindert weitere Weihen.
- Jegliche Zugehörigkeit zu Perversenkirchen, Betgruppen, Asketenvereinen, Logen, Parteien, Religionen, Umweltclubs, Demo-Gruppen, Kampf-Rotten und Meditations-Gemeinschaften aller Art muß vor der Weihe in voller Überzeugung und mindestens ein Jahr vor der Weihe aufgekündigt sein.
- (ideologisch-politische) Veganie (Veganomanie, Veganismus, Veganertum) gilt nicht als verboten, verunmöglicht jedoch den Fortgang zu weiteren Weihen. Ätiologisch erklärte Veganie muß urkundlich durch drei von einander unabhängigen Ärzten unter Eid belegt werden, um einen Fortgang durch die Weihelinie zu ermöglichen.
- Es wird ggf. im Verlauf des Tiudiskerweges regelmäßig und eindringlich um Loslösung aus den Wahnsinnigkeiten der Veganie und Vegetarie gebeten, denn es ist eine schwerwiegende psychische Störung.
- Lehre des Kultusverhaltens
- Lehre des Land- und Naturrechts
- Lehre der Achtung und Würde
- ggf. bei Buchhaltern und Akademikern: Umgang mit Werkzeug und Gerät
- ggf. bei ehemaligen Feministen:
- Lehre von Mann und Weib als Partner und Verbündete
- Herstellung guter Manieren
- Hauswirtschaftskunde
- Lehre der Deutschen Sprache
- Lehre der Ethnien aller Erde
- Aufklärungslehre über den Kommunismus

- Wacher
- Körperbewußtein
- Leibesertüchtigung (Sport)
- ggf. Entfettung (Diät)
- Materialkunde
- Die Weihephase kann erst nach einem gemeinsamen Mahl mit dem Bischof begonnen werden, in dem wahlweise Tierfleisch, Fisch oder Eier, Käse, Milch verzehrt werden, um jegliche veganistische Unterwanderungen oder diesbezügliche Betrügereien auszuschließen. Auch hier gilt: wer belegbar veganisch leben muß (pathologische Veganie), darf auf dieses Mahl verzichten, wird jedoch gebeten, zukünftigen Speisungen mit dem Bischof fernzubleiben.
- Für notorische Veganopathen endet die Weiheentwicklung folglich nach der Tiudiskerweihe.
- Durch Abkehr von der Veganie können; Weiheentwicklung und Lehrzeit fortgeführt werden; der Erkrankte muß jedoch für die Dauer eines Jahres nach seinem Entschluß zum Heilungswege beweisen können, daß er zu einer nicht-idiotischen Lebensweise zurückgekehrt ist. Rückfälle werden fallbezogen behandelt; es kann unter Umständen leider auch zur Entlassung aus dem Wanenstand kommen.

- Barde
- Sprachlehre
- Vortragslehre
- Gesangslehre
- Erlernen des Notenlesens
- Erlernen eines Musikinstruments
- ggf. Aneignung von Kenntnis einer Auslandsprache
- Bader
- Mindestalter: 27
- Erdbewußtsein
- Pflanzenkunde
- Körperlehre
- Lichter
- Lehre der exakten Wissenschaft
- Lehre der Unterscheidung
- Heger [˜Subdiakon]
- Mindestalter: 28
- Auf dieser Stufe entscheidet sich, ob der Lehrling über genügend geistig-seelische, sittliche und intellektuelle Fähigkeiten verfügt, um zum Armanen werden zu können.
- In der Regel ist die schlußendliche Rückfallquote hinsichtlich der Verblödung (heute zumeist durch Gentherapie, Universitätsstudium und Führermedienkonsum bedingt) jedoch zu hoch für weitere Weihestufen.
- ggf. Ausleitung von Impositationsgiften nach lege artis
- Von (weiteren) Gentherapien wird für diesen Stand wegen zu erwartender Intelligenzminderung (s.o.) und weiteren erheblichen Schäden abgeraten.
- Lehre der Leibesglieder
- Lehre der Ehrwürde

Armanen (Wandler)
Ar = Licht/Sonne • Man = Mann
- [Diakon] "Panar = Korb"
- [Priester • Prystin] "Laiba = Brot" ∼Goðar • Gyðja
- Mindestalter: 35
- Ab diesem Armanenstand sind folgende Lehrbeauftragungen ex cathedra möglich:
- Adiutor Dicatorem [AD (per. e.c.)]
- Dicator Revelatorum [DRev. (per. e.c.)]
- Obige "Titel" dienen gleichwohl zur belustigenden Verhöhnung "akademischer" Vollidioten.
- [Bischof] "Fisk = Fisch" ∼Ewart
- Mindestalter: 40
- Ab diesem Armanenstand gilt folgende Lehrbeauftragung:
- Artifex Dicator Revelatorum [Art. DRev. (per. e.c.)]
- Obiger "Titel" dient gleichwohl zur belustigenden Verhöhnung "akademischer" Vollidioten.